In der Dienstanweisung IT- und Internetnutzung vom 15.12.2020 finden Sie alle relevanten Informationen zur Mailgrößenbeschränkung. Für eine Schonung der Ressourcen wie auch die Gewährleistung einer hohen Ausfallsicherheit wurde die genannte Dienstanweisung seitens der Verwaltung erlassen.


Sollten Sie Unterlagen von Extern anfordern, so bitten wir in diesem Zusammenhang auch auf die Regelung der 10 MB Grenze hinzuweisen. Die Regelung kann auch im Impressum der Verbandsgemeinde Internetseite VG Wörrstadt - Impressum (vgwoerrstadt.de) unter „E-Mail Kommunikation“ nachgelesen werden.


Beim Versand von Bildern sollte darauf geachtet werden, wie hochauflösend man die Bilder wirklich benötigt. Wir gehen davon aus, dass Sie oftmals keine hochauflösenden Bilder in Plakatgröße verwenden müssen. 

In der Regel hilft schon die Reduzierung der Pixelzahl der Aufnahmegeräte oder die Reduzierung der Bilder vor dem Versand (Apple-Geräte).

 

Die Aufnahmegeräte sollten auf eine gebräuchliche Bildgröße (300Dpi/2000Pixel) konfiguriert sein. Wie uns die Praxis zeigt werden die Aufnahmegeräte auf die maximale Pixelzahl eingesetzt. Da werden 2 Bilder in voller Farbauflösung schon einmal min. 20 MB groß.

 

Die Bildauflösung von 300 Dpi und 2000 Pixel kann als Standard verwendet werden.


Hinsichtlich einer nachträglichen Bearbeitung der Bilder möchten wir erwähnen, dass bearbeitete Bilder nichtmehr als Revisionssicher anerkannt werden. Im Rahmen von Gerichtsentscheidungen und besonders genauen Richtern, hat dies schon zur Abweisung von Verfahren geführt. 

 

Sollte die dienstlich zur Verfügung gestellte Ausstattung nicht ausreichend sein, so wenden Sie sich bitte an Ihren FBL. Wir möchten vermeiden, dass E-Mails, insbesondere Mails mit Bildanhängen, vom Mail System der Verwaltung automatisiert abgelehnt werden. 


 Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass mit unserer Information die datenschutzrechtlichen Belange einer E-Mail nicht angesprochen wurden. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten der Verwaltung.  


Falls für den dienstelichen Gebrauch größerere Daten transferiert werden müssen, so können Sie die Verwendung der VG Cloud in Betracht ziehen.