Über unser E-Mail-System werden täglich mehrere Hundert Newsletter verarbeitet. Dies kostet den Empfänger bei der Sortierung der Eingangspost Arbeitszeit. Der Verwaltung entstehen dadurch Kosten für die Erhaltung der Systemleistung und Kosten für einen größeren Archivierungsaufwand. Sie könnten Ihre Newsletter einmal kritisch durchforsten und nicht bestellte oder nicht mehr benötigte Newsletter abmelden. Achten Sie bitte darauf, dass der Abmeldelink nicht aus der E-Mail-Nachricht, sondern aus Sicherheitsgründen kopiert und über den Internetbrowser gestartet wird.

Aus Erfahrung wissen wir, dass es die Anbieter den Empfängern nicht immer leicht bei der Abmeldung der Newsletter machen, obwohl diese gesetzlich dazu verpflichtet sind. Falls Sie Unterstützung benötigen sollten, melden Sie sich bitte bei uns. Dies gilt auch für sonstige Werbe-E-Mails, die Sie nicht angefordert haben.


Rechtliches zum Unterlassungsanspruch

Das Zusenden unangeforderter oder unverlangter Werbe-E-Mails (Spam) ist eine unzumutbare Belästigung und somit eine unlautere Wettbewerbshandlung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dem Adressaten unerbetener E-Mail-Werbung steht darüber hinaus gegen den Absender ein Unterlassungsanspruch nach den §§ 823, 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu. Wie schon erwähnt, wird durch den Erhalt einer unverlangten Werbe-E-Mail, die Aufmerksamkeit des Betroffenen über Gebühr in Anspruch genommen und führt zu einer unzumutbaren Belastung.